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Der Europäische Gerichtshof erteilte den deutschen Regelungen über Leistungskürzungen für bestimmte Asylbewerber eine Absage. (Symbolbild)
Der Europäische Gerichtshof erteilte den deutschen Regelungen über Leistungskürzungen für bestimmte Asylbewerber eine Absage. (Symbolbild) Foto: Patrick Pleul/dpa

Deutsche Kürzung von Asylleistungen verstößt gegen EU-Recht

Bett, Brot und Seife – aber keine Kleidung, Haushaltsartikel und Geld für den Alltag? Der EU-Gerichtshof erteilt den deutschen Regelungen zu Leistungskürzungen für bestimmte Asylbewerber eine Absage.

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