Obgleich der Ton zwischen der Union und den Regierungsfraktionen manchmal rau ist - in wichtigen Fragen sind Einigungen möglich. Das zeigen die vertraulichen Gespräche zum Bundesverfassungsgericht.
Verfassung (Gesetz)
Um die Aufblähung des Bundestags zu bremsen, reformierte die Ampel-Koalition 2023 das Wahlrecht. Doch die Neuregelung ist in Teilen verfassungswidrig - und muss überarbeitet werden.
Das ist eine Seltenheit: Am Morgen vor der Urteilsverkündung in Karlsruhe herrscht kaum Spannung. Denn die Entscheidung kursierte Stunden vorher im Internet. Es gibt erste Hinweise auf die Ursache.
Kommendes Jahr soll der Bundestag nach neuem Wahlrecht gewählt werden. Gegen die Reform haben unter anderem Union und Linke am höchsten deutschen Gericht geklagt. Dieses bestätigt nicht jede Änderung.
Karlsruhe hat entschieden. Das neue Wahlrecht ist teils verfassungswidrig. Gibt es noch vor der Bundestagswahl 2025 eine Reform der Reform? Klar ist: Nach der Wahl will die CSU noch viel mehr ändern.
Wer in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde einreichen will, konnte sich bislang per Post oder Telefax an das Gericht wenden. Ab August geht das auch auf digitalem Weg.
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, das Teile der Wahlrechts-Reform verfassungswidrig sind. Die Ampel-Fraktionen und die Union haben daraufhin beraten.
Der Thüringer Verfassungsschutzbericht 2021 führte den dortigen AfD-Landesverband erstmals als «gesichert rechtsextrem». Die Partei hat gegen Teile des Berichts geklagt. Nun gibt es ein erstes Urteil.
Den Ausschussvorsitzenden im Bundestag kommt eine bedeutende Rolle zu. Die AfD wird von diesem Amt derzeit ausgeschlossen. Hält das einer Prüfung des Bundesverfassungsgerichts stand?
Ging es bei der Verteilung von Chefposten in Bundestagsausschüssen gerecht zu? Die AfD zweifelt daran und zog vor Gericht. Vergeblich. Karlsruhe betont die Geschäftsordnungsautonomie des Bundestags.
















