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Als überwiegend verfassungsgemäß stuft das Bundesverfassungsgericht das neue Wahlrecht ein.
Als überwiegend verfassungsgemäß stuft das Bundesverfassungsgericht das neue Wahlrecht ein. Foto: Uli Deck/dpa

Grünes Licht für neues Wahlrecht – mit einer Einschränkung

Kommendes Jahr soll der Bundestag nach neuem Wahlrecht gewählt werden. Gegen die Reform haben unter anderem Union und Linke am höchsten deutschen Gericht geklagt. Dieses bestätigt nicht jede Änderung.

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