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Die Wahlrechtsreform der Ampel kann so nicht stehen bleiben - sagt das Bundesverfassungsgericht.
Die Wahlrechtsreform der Ampel kann so nicht stehen bleiben - sagt das Bundesverfassungsgericht. Foto: Uli Deck/dpa

Karlsruhe kippt Teile der Ampel-Wahlrechtsreform

Um die Aufblähung des Bundestags zu bremsen, reformierte die Ampel-Koalition 2023 das Wahlrecht. Doch die Neuregelung ist in Teilen verfassungswidrig – und muss überarbeitet werden.

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