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Die Ampel-Fraktionen sehen nach dem Karslruher Wahlrechts-Urteil keinen akuten Handlungsbedarf. (Archivbild)
Die Ampel-Fraktionen sehen nach dem Karslruher Wahlrechts-Urteil keinen akuten Handlungsbedarf. (Archivbild) Foto: Michael Kappeler/dpa

Nach Urteil keine Änderungen am Wahlrecht geplant

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, das Teile der Wahlrechts-Reform verfassungswidrig sind. Die Ampel-Fraktionen und die Union haben daraufhin beraten.

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