Bundesverfassungsgericht erweitert Elternbegriff

Eigentlich geht es um Vaterschaftsanfechtung. Doch das höchste deutsche Gericht rüttelt auch am Verständnis von Elternschaft. Für den Kläger heißt das Urteil aber erstmal weiterkämpfen.

Der biologische Vater eines heute dreijährigen Sohnes hatte sich durch die Instanzen bis vor das höchste deutsche Gericht geklagt (Symbolbild).
Der biologische Vater eines heute dreijährigen Sohnes hatte sich durch die Instanzen bis vor das höchste deutsche Gericht geklagt (Symbolbild). Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Eigentlich geht es um Vaterschaftsanfechtung. Doch das höchste deutsche Gericht rüttelt auch am Verständnis von Elternschaft. Für den Kläger heißt das Urteil aber erstmal weiterkämpfen.

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