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Nachdem der Freistaat im Sommer in Karlsruhe Verfassungsklage gegen den Finanzausgleich der Länder eingereicht hat, nennt er nun Bedingungen für eine außergerichtliche Einigung.
Nachdem der Freistaat im Sommer in Karlsruhe Verfassungsklage gegen den Finanzausgleich der Länder eingereicht hat, nennt er nun Bedingungen für eine außergerichtliche Einigung. Foto: Sven Hoppe/dpa

Söder deutet Klageverzicht bei Länderfinanzausgleich an

Am Bundesverfassungsgericht wartet eine Klage gegen die Bund-Länder-Finanzen auf ein Urteil. Wann das kommt, ist offen. Nun nennt CSU-Chef Söder Bedingungen für eine außergerichtliche Einigung.

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