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Der Kläger hatte sich mit der Beschwerde in Karlsruhe gegen die Abweisung seiner Klage auf Unterlassung durch den Bundesgerichtshof im vergangenen Jahr gewendet.
Der Kläger hatte sich mit der Beschwerde in Karlsruhe gegen die Abweisung seiner Klage auf Unterlassung durch den Bundesgerichtshof im vergangenen Jahr gewendet. Foto: Uli Deck/dpa

«Cum Ex»-Tagebuchstreit: Banker scheitert mit Beschwerde

Der BGH hatte schon im vergangenen Jahr entschieden: Die «Süddeutsche Zeitung» durfte aus Tagebüchern eines Bankers zitieren. Der wandte sich daraufhin an das höchste deutsche Gericht – ohne Erfolg.

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