«Cum Ex»-Tagebuchstreit: Banker scheitert mit Beschwerde

Der BGH hatte schon im vergangenen Jahr entschieden: Die «Süddeutsche Zeitung» durfte aus Tagebüchern eines Bankers zitieren. Der wandte sich daraufhin an das höchste deutsche Gericht – ohne Erfolg.

Der Kläger hatte sich mit der Beschwerde in Karlsruhe gegen die Abweisung seiner Klage auf Unterlassung durch den Bundesgerichtshof im vergangenen Jahr gewendet.
Der Kläger hatte sich mit der Beschwerde in Karlsruhe gegen die Abweisung seiner Klage auf Unterlassung durch den Bundesgerichtshof im vergangenen Jahr gewendet. Foto: Uli Deck/dpa

Der BGH hatte schon im vergangenen Jahr entschieden: Die «Süddeutsche Zeitung» durfte aus Tagebüchern eines Bankers zitieren. Der wandte sich daraufhin an das höchste deutsche Gericht – ohne Erfolg.

Du hast schon eine News-Crew Mitgliedschaft bei Steady, aber noch kein Passwort für den News-Crew Bereich?

Kein Problem! Auf dieser Seite erhältst du einen Link, mit dem du dein Passwort festlegen kannst.

Dein Abo zählt!

Ich möchte dich um einen kleinen Gefallen bitten: Zwar haben uns nie mehr Menschen gelesen, als heute, dennoch bin ich auf dein News-Crew Abo angewiesen, um die Kosten dieses Projekts zu decken. Journalismus erfordert Leidenschaft und Rückendeckung.
Um dieses Projekt – eine Nachrichten-Plattform mit einem Ort des sicheren Austauschs unter Frauen – zu betreiben und es weiterzuentwickeln, braucht es viel Zeit, Engagement und auch: Geld.

Unterstütze das NEWSiversum heute mit einer News-Crew Mitgliedschaft. Es geht ganz schnell. Und bewirkt Großes. Du erhältst sofort Zugriff auf alle Funktionen und Inhalte im NEWSiversum.

Nach oben scrollen