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Elisabeth Koblitz

Vol. 24 vom 18.11.2023

Ellis Saturday-Morning Report Vol. 24

Ellis Saturday-Morning Report

Guten Morgen, liebe News-Crew!

Gestern Abend haben wir unsere picke-packe-volle Woche beim gemeinsamen Laternenumzug mit der Kita ausklingen lassen.

Und ich habe gedacht: Es gibt doch kaum etwas Süßeres als Mini-Menschen, die dick eingepackt durch die Dunkelheit laufen und lauthals singen: “Durch die Straßen auf und nieder, leuchten die Laternen wieder…”

An der einen Hand baumelt eine Laterne, die immer mal wieder durch das feuchte Laub streift – und die andere Hand umklammert eine klebrige, halbe Martinsgans. So muss das sein! 😉

Diese Woche hatte ich euch auf Instagram gefragt, wie es euch geht – und es tat mir leid, zu lesen, dass einige von euch eher gestresst und niedergeschlagen sind.

Und da ich ja nicht nur eure “News-Tante” bin, sondern auch eure inoffizielle “Gute-Laune”-Elli, haben wir uns im Team eine kleine, nette Aktion überlegt.

Am Sonntag verrate ich, was hinter “Ellis Seelenschmeichler” steckt – und zwar auf meinem neuen Whatsapp-Kanal, den du hier abonnieren kannst:

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So, hier im ESMR dreht sich aber nach wie vor alles um die mitunter aufwühlende Nachrichtenwelt.

Ich habe für dich das Wichtigste der Woche zusammengefasst. Kaffee in die Hand und auf geht’s.

Hier kannst du den ESMR Vol. 24 als Podcast hören:

Das war diese Woche wichtig:

1. Krankenhäuser stehen auch im Krieg unter besonderem Schutz. Darf Israel also in die größte Gaza-Klinik eindringen?

In der Nacht zum Mittwoch begann ein israelischer Militäreinsatz im größten Hospital in Gaza, dem Al-Shifa-Krankenhaus. Das israelische Militär sagt, es führt dort eine „gezielte“ Operation durch, um Infrastruktur und Waffen der Hamas zu finden. 

Israel behauptet, Hamas nutze unter dem Krankenhaus liegende Tunnel für militärische Zwecke, was die Hamas bestreitet. Auch die USA gaben an, Geheimdienstinformationen zu haben, die Israels Behauptungen stützen. 

Wie ich euch diese Woche schon auf Instagram berichtete: Die Situation im Al-Shifa-Krankenhaus ist katastrophal. Es mangelt inzwischen an fast allem: an Medikamenten, Wasser und Nahrung, aber auch an Strom und Treibstoff. Dadurch ist die medizinische Versorgung, einschließlich der Betreuung von Frühgeborenen in Inkubatoren, erheblich beeinträchtigt. 

Das Eindringen der israelischen Armee in das Krankenhaus wird auch international kritisch gesehen, so bezeichnete Tetras Adhanom Ghebreyesus, Chef der Weltgesundheitsorganisation (WHO), das Vorgehen als „völlig inakzeptabel“. Krankenhäuser seien kein Schlachtfeld. Patient:innen und Krankenhauspersonal müssten geschützt sein, selbst wenn Krankenhäuser für militärische Zwecke genutzt würden.

Doch wie ist das eigentlich? Welche Regeln gelten für Krankenhäuser im Krieg?

Wie wir wissen, gibt es das sogenannte humanitäre Völkerrecht, das den Zweck hat, die Zivilbevölkerung auch im Krieg zu schützen. 

Dies ist in den vier Genfer Konventionen und den Zusatzprotokollen geregelt und soll alle Menschen schützen, die nicht an Kampfhandlungen beteiligt sind. 

An diese Regeln muss sich auch Israel halten.

Die Genfer Konventionen definieren zum Beispiel das sog. Unterscheidungsgebot. Dazu gehört die Unterscheidung von Militärobjekten (wie Kasernen) und zivilen Einrichtungen (Wohngebäude, Schulen oder Krankenhäuser).

Doch unter bestimmten Umständen können selbst Krankenhäuser diesen Schutz verlieren – auch das steht im ersten Zusatzprotokoll der Genfer Konventionen – und zwar dann, wenn sie „außerhalb ihrer humanitären Bestimmung zu Handlungen genutzt werden, die den Feind schädigen.“

Genau das ist der Vorwurf Israels an die Hamas. Die habe absichtlich militärische Infrastruktur unter dem Krankenhaus gebaut – und Israel habe Beweise dafür. 

Auch die USA stützen diese Information, sagen, die Hamas nutze einige Krankenhäuser im Gazastreifen, darunter auch das Krankenhaus Al-Shifa, für ihre militärischen Operationen und um dort Geiseln festzuhalten. 

Zurück zu den Genfer Konventionen:

Wenn sich also in einem Krankenhaus Kämpfer aufhalten oder Waffen gelagert werden, gilt dies nicht mehr als „ziviles Gebäude“, selbst wenn sich dort Zivilisten aufhalten.

Allerdings muss Israel dies beweisen. 

Das sagt auch der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs in seinem Artikel in der britischen Zeitung Guardian: „Die Beweislast dafür, dass dieser Schutzstatus verloren gegangen ist, liegt bei denjenigen, die das betreffende Gewehr bzw. die Rakete abfeuern oder die fragliche Bombe werfen“. (Anmerkung: im englischen Original ist von Rockets und missiles die Rede).

Am Donnerstag präsentierte die israelische Armee, was sie bisher im Krankenhaus gefunden haben will, darunter 15 Pistolen, schusssichere Westen und Laptops. Was auf den Laptops konkret drauf ist, wurde bisher nicht gezeigt. Die Angaben lassen sich nicht unabhängig überprüfen. Ministerpräsident Netanyahu sagte in einem Interview mit CBS am Donnerstag, es gebe starke Anhaltspunkte vom israelischen Geheimdienst, dass von der Hamas gehaltene Geiseln in dem Krankenhaus gewesen seien. Das war „einer der Gründe, weshalb wir in das Krankenhaus gegangen sind.“, sagte er. Doch als das Militär das Hospital durchsucht habe, seien die Geiseln nicht mehr da gewesen: „Sie waren da und wurden weggebracht.“ 

Wenn die Hamas also wirklich gezielt unter beispielsweise Krankenhäusern ihre Tunnelsysteme und Kommandozentralen baut, begeht die Terrororganisation damit ein Kriegsverbrechen.

Aufgrund der vielen Opfer unter der palästinensischen Zivilbevölkerung steigt derweil der internationale Druck auf Israel, mit jedem Tag des Militäreinsatzes ein Stück mehr.

So hat sich der UN-Sicherheitsrat am Mittwoch auf einen gemeinsamen Beschluss geeinigt, der unter anderem „dringende und ausgedehnte humanitäre Pausen und Korridore im gesamten Gazastreifen für eine ausreichende Anzahl von Tagen“ verlangt, um im Einklang mit dem Völkerrecht humanitäre Hilfe zu gewährleisten. 

Ganz kurz zur Erinnerung: Der UN-Sicherheitsrat besteht aus 15 Mitgliederstaaten, davon sind 10 auf zwei Jahre gewählt. Die fünf ständigen Mitglieder sind USA, China, Russland, Frankreich und Großbritannien, nur sie haben ein Vetorecht. Eine Resolution benötigt mindestens neun der 15 Stimmen und es darf kein Veto geben.

Bei der am Mittwochabend verabschiedeten Resolution geht es aber nicht um einen formalen Waffenstillstand. Der Fokus der Forderung liege auf dem Leid der palästinensischen Minderjährigen und der „tiefen Besorgnis über die humanitäre Lage im Gazastreifen und ihre schwerwiegenden Auswirkungen auf die Zivilbevölkerung, insbesondere die unverhältnismäßigen Auswirkungen auf Kinder.“

Israel lehnte in einer ersten Reaktion diese Resolution und somit längere humanitäre Feuerpausen ab, solange die 239 Geiseln in der Gewalt der Hamas sind.

2. Bundesverfassungsgericht erklärt den Nachtragshaushalt 2021 für verfassungswidrig – schwerer Rückschlag für die Regierung

Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch (15.11.23) entschieden, dass der Nachtragshaushalt 2021 verfassungswidrig ist – ein schwerer Rückschlag für die Ampel-Regierung – und für den Klimaschutz. 

Unter Nachtragshaushalt versteht man die nachträgliche Veränderung eines bereits vom Parlament beschlossenen Bundeshaushalt.

Die Ampel-Koalition hatte im Jahr 2021 60 Milliarden Euro nicht abgerufener Mittel der Coronahilfen in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) verschoben und damit die damals noch ausgesetzte Schuldenbremse umgangen. 

Der KTF ist ein Art Sondertopf neben dem Haushalt. Er beinhaltet Programme für mehr Klimaschutz oder für die Entwicklungen hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft.

Doch diese Verschiebung der Gelder in den KTF-Topf war verfassungswiedrig, urteilte das Gericht. 

Begründung des Gerichts:

Die vorsitzende Richterin des Zweiten Senats, Doris König, erklärte, dass es vor allem um die Wirksamkeit der Schuldenbremse gehe.

Dies ist das erste Urteil des Verfassungsgerichts zur Schuldenbremse. 

Aufgrund von Notlagen, wie der Pandemie, hat der Gesetzgeber zwar Spielraum, wie er damit umgehen möchte – zum Beispiel wie im Jahr 2021 ausnahmsweise Schulden zu machen. Allerdings hätte der Gesetzgeber besser begründen müssen, warum die übrig gebliebenen Mittel anschließend für das Klima ausgegeben werden sollten.

Die Unionsfraktion hatte erfolgreich gegen die Umwidmung der Mittel geklagt. Das Urteil bedeutet nun: eine rückwirkende Kürzung der KTF-Mittel um 60 Milliarden Euro. 

So reagiert die Politik auf das Urteil: Die Ampel-Regierung hat nach dem Urteil eine Ausgabensperre für den KTF verhängt und plant die Aufstellung eines neuen Wirtschaftsplans. Diese vorläufige Haushaltssperre für den KTF betrifft vorerst nur noch nicht verbindlich zugesagte Zahlungen in den kommenden Jahren. Ausnahmen sind allerdings für Projekte für Energieeffizienz und Erneuerbare Energien im Gebäudebereich geplant. 

Doch auch innerhalb der Ampelkoalition gibt es unterschiedliche Auffassungen über die Konsequenzen für den KTF. Die Umweltministerin Steffi Lemke (Grüne) warnt vor Kürzungen, die auf lange Sicht zu Mehrkosten führen könnten. Auch Wirtschaftsminister Robert Habeck betont die Unverzichtbarkeit der durch den Fonds finanzierten klimafreundlichen Transformation und drängt auf eine alternative Finanzierung. Deshalb werben die Grünen im Bundestag um Unterstützung und betonen die Bedeutung des KTF für die Zukunftsfähigkeit der deutschen Industrie. Die FDP lehnt hingegen zusätzliche Mittel ab und bekräftigt die Einhaltung der Schuldenbremse. 

Währenddessen ist das Urteil ein Erfolg für die Opposition. Die CDU/CSU-Fraktion fordert einen Stopp des Haushaltsverfahrens für das kommende Jahr. Die Regierungskoalition steht mal wieder vor einer Zerreißprobe. Die ganze Tragweite des Urteils ist aber noch nicht abzusehen: Denn auch die Länder haben ihre Sonderbudgets teilweise mit nicht verausgabten Coronahilfen aufgefüllt. So zum Beispiel im Saarland und in Nordrhein-Westfalen, im letzteren unter CDU-Landeschef Hendrik Wüst.

Von Expert:innen wird das Urteil des Bundesverfassungsgerichts als katastrophal für die Regierung und zugleich als Auslöser für eine Reform der Schuldenbremse gewertet. So fordern Klima- und Sozialverbände eine Anhebung der Steuern, um die Projekte aus dem KTF für eine soziale Energiewende weiter umsetzen zu können. Steuererhöhungen wird es mit der FDP aber nicht geben. 

Ich werde an dieser Stelle weiter berichten, sobald klar ist, wie es weitergeht.

3. Mehr als jede:r Dritte für Neuwahlen in Deutschland

“Die Ampel ist am Ende!” – so oder so ähnlich formulieren es in diesen Tagen viele Politiker der Union. Und natürlich schwingt da bei der Opposition eine gehörige Portion Wunschdenken mit. Aber gibt es sie wirklich, die vielbeschworene “Wechselstimmung”? Spürst du ihn auch, den “Ampel-Kater”?

Die anhaltende Unzufriedenheit mit der aktuellen Bundesregierung aus SPD/FDP/GRÜNEN ist durch aktuelle Umfragen eindeutig messbar. Die neuesten Ergebnisse des DeutschlandTrends für das ARD-Morgenmagazin zeigen, dass jede:r dritte Deutsche eine Neuwahl befürwortet. Aber was heißt das?
Wenn ein Parlament, wie der Deutsche Bundestag, neu gewählt wird, wird dies als "Neuwahlen" bezeichnet. In der Regel werden Wahlen zum Bundestag alle vier Jahre abgehalten. Nur wenn der Bundespräsident den Bundestag vorzeitig auflöst, ist es möglich, Neuwahlen zu einem früheren Zeitpunkt abzuhalten. Aber natürlich kann man immer mal zwischendurch die Stimmung der (wahlberechtigten, also erwachsenen) Bevölkerung abfragen…

Im Auftrag des ARD-Morgenmagazins hat das Institut Infratest dimap vergangene Woche insgesamt 1195 Wahlberechtigte in Deutschland befragt (die Fehlertoleranz beträgt dabei übrigens ca zwei bis drei Prozent). Die Umfrage zeigt, dass 41 Prozent der Befragten dafür sind, noch vor dem regulären Ende der aktuellen Legislaturperiode einen neuen Bundestag zu wählen. Im Gegensatz dazu möchten 32 Prozent, dass die Ampel-Koalition bis zum regulären Wahltermin 2025 im Amt bleibt.

Die Frage wird – das ist wenig überraschend – von Unterstützer:innen und Gegner:innen der Ampel-Parteien recht unterschiedlich bewertet. AfD-Anhänger:innen haben den größten Wunsch nach einer Neuwahl, 86 Prozent von ihnen sind dafür. Bei den Anhänger:innen der Union unterstützen dies 39 Prozent. 34 Prozent von ihnen befürworten die Bildung einer neuen Koalitionsregierung. Die Mehrheit der Unterstützer:innen der SPD (62 Prozent) und der Grünen (80 Prozent) unterstützt die Fortsetzung der Ampelkoalition während der Amtszeit.

In einem Interview hat Dominik Rzepka aus dem ZDF-Hauptstadtstudio die Politikwissenschaftlerin Julia Reuschenbach gefragt, ob sie damit rechnet, dass bald Neuwahlen anstehen.

Ihre Antwort: “Nein, das denke ich momentan nicht. Alle Beteiligten in der Bundesregierung sehen die Verantwortung, dass Neuwahlen einschließlich eines Wahlkampfes und dem gesamten damit verbundenen Aufwand in der momentanen Krisen- und Kriegssituation die Dinge mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht verbessern würden”. “Überdies ist die Gefahr hoch, dass Neuwahlen die rechtspopulistische und in Teilen rechtsextreme AfD enorm erstarken lassen würden.”

Das war los im NEWSiversum

Schätzungsweise neun Millionen Frauen in Deutschland befinden sich derzeit in den Wechseljahren. Doch obwohl die Menopause unweigerlich auf jede Frau zukommt, ist sie gesellschaftlich immer noch ein Tabuthema. Diese Woche ging im NEWSiversum ein Interview mit Gynäkologin Dr. Sheila de Liz online. Es geht darum, welche Herausforderungen die Wechseljahre mit sich bringen und was es braucht, um endlich aufzuklären.

zum Interview

Give me the Good News!

Erste Frau als Trainerin in Bundesliga

Marie-Louise Eta hat Bundesliga-Geschichte geschrieben.

Die ehemalige Profi-Fußballerin wird erste Co-Trainerin einer Männermannschaft in der 1. Fußballbundesliga – bei Union Berlin .

Und wie das so ist im knallharten Profigeschäft: ein Platz auf der Trainerbank wird meist frei, nachdem ein Coach gefeuert wurde. So war es auch bei den “Eisernen”. Weil die Jungs von Union Berlin zuletzt schmachvoll lange sieglos blieben, musste Kult-Coach Urs Fischer gehen. Also der Mann, der den Traditionsverein in die erste Bundesliga und sogar erstmals in die Champions League geführt hatte.

Ihm folgt nun nicht nur Interimstrainer Marco Grote, bisheriger Trainer der U-19 bei Union Berlin, sondern eben auch seine Co-Trainerin Eta. Ein “First” in der deutschen Männerfußballwelt.

Fans und ehemalige Spielerkolleginnen sind begeistert und feiern diesen Schritt als gutes Zeichen für den Frauenfußball und die Gleichstellung im Allgemeinen.

Auch mein Kindergartenfreund Yannick Müller, der nicht nur Union-Fan ist, sondern auch jahrelang selbst Trainer der U-18-Mannschaft des SV Empor Berlin war, sagte mir gestern: “Das ist erst der Anfang. Es hat ein bisschen gedauert, bis Frauen Verantwortung übernehmen können. In Vereinen gibt es immer noch eine sehr verkrustete Struktur, da passiert immer noch viel per Handschlag und “Gentlemen’s Agreement” im Hinterzimmer, wenn es um Neubesetzungen geht.” Diese Strukturen aufzubrechen, dauere einfach.

Interessant: Die langen Lehrgänge in der Trainerausbildung beim DFB absolvieren bisher weit überwiegend Männer. Die höchste Lizenz, die sog. Fußballlehrerlizenz, mit der man dann auch Bundesligavereine trainieren kann, machen pro Jahr überhaupt nur zwischen 15-20 Personen. Marie-Louise Eta war in ihrem Jahrgang die einzige Frau. Auch in den Jahren zuvor waren die Quoten kaum anders. Das heißt: Es gibt faktisch noch nicht viele Frauen, die offiziell überhaupt Bundesligamannschaften trainieren dürfen. Yannick ist sich aber sicher: Das wird sich, wenn auch langsam in den kommenden Jahren ändern und wir werden immer mehr Fußballtrainerinnen in der Bundesliga sehen: “Es ist eine gute Nachricht, dass das mit Marie-Louise Eta jetzt endlich passiert.”

Also, Ladies! Way to go, oder? Dann feiern wir doch den Anfang von hoffentlich vielen erfolgreichen Fußballtrainerinnen in der Männer-Bundesliga!

Herzlichst aus Hamburg,
Elisabeth