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Oberste Priorität für die Kläger ist es, die Blaue Moschee wieder für die Gläubigen zu öffnen zu können. (Archivbild)
Oberste Priorität für die Kläger ist es, die Blaue Moschee wieder für die Gläubigen zu öffnen zu können. (Archivbild) Foto: Daniel Bockwoldt/dpa

Verein klagt gegen Verbot und Schließung der Blauen Moschee

Das als extremistisch eingestufte Islamische Zentrum Hamburg und seine Ableger sind verboten. Die Blaue Moschee wurde beschlagnahmt. Verwaltet wird der Sakralbau jetzt vom Bundesinnenministerium.

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