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Schwangerschaftsabbrüche sind bisher laut Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs rechtswidrig.
Schwangerschaftsabbrüche sind bisher laut Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs rechtswidrig. Foto: Bernd Weißbrod/dpa

SPD-Fraktion beschließt Papier zur Legalisierung von Abtreibungen

Vor mehr als zwei Monaten hatte eine Expertenkommission angeregt, die Strafbarkeit von Abtreibungen in der Frühphase aufzuheben. Jetzt hat sich die SPD-Fraktion zu dem heiklen Thema klar positioniert.

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