In Münster treffen erneut die AfD und der Verfassungsschutz aufeinander. Verhandelt wird im Berufungsverfahren vor dem NRW-Oberverwaltungsgericht. Die AfD stellt die Maßstäbe des Gerichts infrage.
Verfassung
Plötzlich ging es ganz schnell. Das NRW-Oberverwaltungsgericht hat mit einem Handstreich alle gestellten Beweisanträge der AfD im Streit mit dem Verfassungsschutz abgewiesen. Weiter geht es am 6. Mai.
Schon einmal hat ein CDU-Abgeordneter der Ampel-Koalition in Karlsruhe eine Niederlage beigebracht, weil die Zeit zur Beratung eines Gesetzes nicht reichte. Nun hat er es wieder versucht.
Zu überstürzt beschlossen und schlicht unfair? In Karlsruhe steht das neue Wahlrecht der Ampel auf dem Prüfstand. Damit sollte das Anwachsen des Parlaments - Stichwort «Bläh-Bundestag» - begrenzt werden.
Die von der Ampel durchgesetzte Wahlrechtsreform erzürnt Union und Linke gleichermaßen. Ihre letzte Hoffnung ist jetzt das Bundesverfassungsgericht.
Das Ringen zwischen der AfD und dem Verfassungsschutz zieht sich. Ein Urteil vor dem Oberverwaltungsgericht ist nicht in Sicht.
Eigentlich geht es um Vaterschaftsanfechtung. Doch das höchste deutsche Gericht rüttelt auch am Verständnis von Elternschaft. Für den Kläger heißt das Urteil aber erstmal weiterkämpfen.
Die Justiz ist unabhängig. Das ist ein eherner Grundsatz. Doch ist das Bundesverfassungsgericht tatsächlich hinreichend gegen politische Einflussversuche geschützt? Nun gibt es neue Gespräche.
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