Vor gut zwei Wochen wurde bekannt, dass der Verfassungsschutz in Brandenburg die AfD als rechtsextremistisch einstuft. Damit ist nun schon wieder Schluss - erst einmal.
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Die Unterstützer eines Verbotsverfahrens gegen die AfD führen gerne an, das neue Gutachten des Verfassungsschutzes biete nun die Grundlage dafür. Der neue Bundesinnenminister sieht das anders.
Unter dem Motto «AfD-Verbot jetzt» haben Initiativen zu Kundgebungen in ganz Deutschland aufgerufen. Viele folgten dem Appell.
Der Verfassungsschutz geht im Rechtsstreit mit der AfD einen kleinen Schritt zurück. Die Partei sieht das als Teilerfolg. Doch so einfach ist es nicht.
Auch in Brandenburg gilt AfD nun als gesichert rechtsextrem. Doch Innenministerin Lange erfuhr erst Wochen später davon. Der Verfassungschutzchef musste deshalb gehen.
Der Inlandsgeheimdienst stuft die AfD als gesichert rechtsextremistisch ein. Die wehrt sich vor Gericht. Es zeichnet sich der nächste langwierige Rechtsstreit ab.
Die Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz betrifft zunächst die Bundespartei. Aber auch für die Bundesländer wird das Thema relevant.
Seit ihrer Gründung ist die AfD nach Einschätzung des Verfassungsschutzes immer weiter nach rechts gerückt. Nun sei klar: Die Partei ist extremistisch. Die Rufe nach einem Verbot werden lauter.
Die AfD sitzt mit einer größeren Fraktion im neuen Bundestag. Was heißt das für den Parlamentsbetrieb? Die CDU/CSU will sich dazu mit ihrem künftigen Partner abstimmen.
Die etablierten Parteien vermeiden in den Kommunen ganz überwiegend eine Zustimmung zu AfD-Anträgen, sagen Forscher. Auf dem Lande im Osten hat die Brandmauer aber größere Risse als andernorts.
















