Ellis Saturday-Morning Report Vol. 32
Guten Morgen, liebe News-Crew!
Ihr habt es vielleicht schon auf Instagram gesehen: mich hatte es so richtig erwischt und ich lag drei Tage mit Fieber, Kopfschmerzen und Schüttelfrost flach. Eigentlich bin ich mir dessen auch im Alltag bewusst: Gesundheit ist einfach essentiell. Aber es wird einem nochmal ganz anders vor Augen geführt, wenn der Körper wirklich streikt und sagt: “Ich kann nicht mehr.”
Ich weiß aber, ich bin nicht die einzige, die es erwischt hat.
Falls du also gerade auch krank bist: Gute und baldige Besserung.
Aktuell passiert wieder mal viel im Hintergrund: Denn am Dienstag kommender Woche wird ja unser NEWSiversum Safe Space gelauncht. Wie genau das funktioniert und was ihr tun müsst, werdet ihr in einer gesonderten E-Mail am Sonntag erfahren.
Ich habe mich jedenfalls sehr über das positive Feedback gefreut und bin mir sicher, dass wir diesen neuen Ort des Austauschs und der angeregten Diskussion gemeinsam gut füllen werden.
Ich habe für euch wieder geschaut, was in der Welt der Nachrichten so los war und das Wichtigste für euch zusammengefasst. Wenn du magst, mach doch gleich mal ein Foto, von wo aus du den ESMR gerade hörst und verlinke mich auf Instagram! Bin ganz gespannt und freue mich schon auf eure tollen samstäglichen News-Crew-Fotos. ?
Ich hab meinen Kaffee frisch gebrüht und sage: Auf geht’s. ?☕️
Der ESMR zum Hören:
Das war diese Woche wichtig:
1. Enthüllungen und Reaktionen: Verstrickungen zwischen UNRWA-Mitarbeitern und Hamas erschüttern internationale Gemeinschaft
12 Mitarbeiter des UN-Flüchtlingshilfswerks UNRWA sollen an der Organisation der verheerenden Hamas-Anschläge in Israel am 7. Oktober beteiligt gewesen sein. Ein entsprechendes Dossier machte Israel öffentlich und sorgte mit dieser Nachricht für Entsetzen. Kurz darauf veröffentlichte das „Wall Street Journal“ unter Berufung auf israelische Geheimdienstberichte, dass sogar zehn Prozent der rund 12.000 im Gazastreifen beschäftigten Mitarbeiter des Hilfswerks UNRWA Verbindungen zur Hamas oder dem IS (dem sogenannten Islamischen Staat) haben sollen. Die Informationen basierten auf dem Tracken von Handy-Daten, Verhören gefangener Hamas-Mitglieder und Dokumenten, die von getöteten Militanten geborgen wurden. Fast umgehend stellten einige Staaten ihre Hilfszahlungen an das UNRWA ein. Darunter sind neben Frankreich und Großbritannien auch die größten Geldgeber: die USA und Deutschland. Deutschland hat stattdessen seine Mittel für das Rote Kreuz und das UN-Kinderhilfswerk UNICEF erhöht.
Der israelische Ministerpräsident Benjamin Netanyahu verlangte gar ein Ende des Mandats des UN-Hilfswerks: „Es gibt andere Agenturen der UNO. Es gibt andere Agenturen auf der Welt. Sie müssen die UNRWA ersetzen.“ Die Organisation sei „komplett infiltriert“ von der Hamas.
UN-Generalsekretär António Guterres bezeichnete das Hilfswerk trotz aller Kritik als „Rückgrat aller humanitären Hilfe in Gaza.“ Er traf sich mit Vertretern der Geberländer, um nach deren Stopp der Hilfszahlungen ihre Sorgen anzuhören und „Schritte zu skizzieren, die wir unternehmen, um sie anzugehen.“ Bundesaußenministerin Annalena Baerbock machte am Mittwoch deutlich, dass weitere Zahlungen von möglichen Untersuchungen durch die Vereinten Nationen abhängig seien. Gleichzeitig mahnte sie: „Die Situation in Gaza ist einfach die Hölle.“ Die UNRWA sei fast der alleinige Versorger in Gaza, da andere Hilfsorganisationen dort aktuell „so gut wie nicht mehr aktiv sein können.“ Der Chef der Weltgesundheitsorganisation WHO, Tedros Adhanom Ghebreyesus, appellierte an alle Länder, die Zahlungen an die UNRWA aufrechtzuerhalten. Keine andere Organisation habe die Kapazität, im gleichen Umfang Hilfe für die rund 2,2 Millionen Menschen im Gazastreifen zu leisten. „Die Welt darf die Menschen im Gazastreifen nicht im Stich lassen“, heißt es in einer Stellungnahme mehrerer Leiter:innen einer Reihe von UN-Organisationen.
Ein Deutscher, der die Lage vor Ort sehr genau kennt, ist Matthias Schmale. Er war bis 2021 Leiter des UNRWA-Hilfswerks im Gazastreifen und hat zu den aktuellen Vorwürfen folgende Einschätzung: „Es ist klar, dass man bei 13.000 Mitarbeitern Leute dabei hat, die zumindest Sympathien für die Hamas haben, oder teilweise Mitglied sind.“ Den Vorwurf, das UNRWA sei von der Hamas unterwandert, wies er zurück. Auf der anderen Seite sei es aber naiv zu glauben, dass man im Gazastreifen, der schon vor dem Krieg von der Hamas kontrolliert war, arbeiten kann, „ohne pragmatische Beziehungen zu denen aufzubauen“. Das bedeute aber nicht, ideologisch mit ihnen übereinzustimmen oder zu rechtfertigen, was sie tun. „Pragmatische Beziehungen bedeutet, sich die Freiräume als UNO zu schaffen, um die Arbeit unabhängig machen zu können.“ Dies sei in solchen Regionen normal und gelte nicht nur für den Gazastreifen, sondern auch für andere Teile der Welt. Zum Beispiel für Afghanistan, das seit 2021 wieder gewaltsam von den Taliban kontrolliert wird. Die Meldung, Palästinensische Mitarbeitende hätten sich an den Anschlägen vom 7. Oktober beteiligt, seien trotzdem „schockierend und ein wenig überraschend.“ Auch Schmale fordert eine Aufklärung der Vorwürfe. Aus seiner Sicht sei es jedoch kein Zufall, dass diese Vorwürfe gerade jetzt erhoben werden würden. Schließlich gäbe es ein Interesse seitens Israel, zu beweisen, dass das Problem mangelnder humanitärer Hilfe für die Menschen in Gaza, nicht bei der israelischen Regierung liegt, „sondern bei der UNO und anderen.“
2. Stärkung des Bundesverfassungsgerichts gegen politischen Einfluss
Diese Woche wurde intensiv diskutiert, wie das Bundesverfassungsgericht – das höchste Gericht unseres Landes – besser geschützt werden kann.
Ein kleiner Refresher zur Aufgabe des Gerichts in Karlsruhe: Es besteht aus 16 Richterinnen und Richtern, die vom Bundesrat und Bundestag jeweils für 12 Jahre gewählt werden. Es ist das oberste Verfassungsorgan und besteht aus zwei Senaten. An seine Entscheidungen sind alle anderen Staatsorgane gebunden. Seine Hauptaufgabe ist der Schutz des Grundgesetzes (GG). Es prüft unter anderem, ob Gesetze mit dem GG vereinbar sind und ob der Staat die Grundrechte einhält. Zudem kann es Entscheidungen aller anderen deutschen Gerichte aufheben. Vor dem BVerfG kann jede Person eine Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz, ein Gerichtsurteil oder eine behördliche Maßnahme einreichen. (Quelle: BPB).
Das Problem: Aktuell kann das BVerfG mit einer einfachen Mehrheit im Bundestag geändert werden. So könnte das Gericht als zentrale Kontrollinstanz ausgehebelt werden. Ein Beispiel für eine solche Entmachtung des Verfassungsgerichts findet sich in Polen durch die demokratiefeindliche PiS-Partei. Diese hat das Gericht mit PiS-freundlichen Richterinnen und Richtern besetzt und festgelegt, dass es seine Fälle nicht mehr nach Wichtigkeit aussuchen kann (sondern chronologisch nach Eingang abarbeiten muss). Dies erschwert die Arbeitsfähigkeit des Gerichts und schwächt seine Funktion als Kontrollinstanz gegenüber der Exekutive.
Um das Bundesverfassungsgericht vor dem Einfluss extremer Parteien zu schützen, plant die Ampelkoalition zusammen mit der Union, wesentliche Strukturen des Gerichts im Grundgesetz zu verankern. Dadurch würden Änderungen eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag erfordern, was einer einzelnen extremen Partei keine Möglichkeit mehr geben würde, die Rechtsstaatlichkeit zu untergraben. So könnte beispielsweise festgelegt werden, dass die Wahl der Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts mit einer sehr großen Mehrheit erfolgen muss, um extremen Kandidatinnen und Kandidaten dauerhaft keine Chance zu geben. Viele ehemalige Verfassungsrichterinnen und -richter, der Deutsche Richterbund und andere Expertinnen und Experten unterstützen den stärkeren Schutz des obersten Gerichts. Für eine solche Änderung der Strukturen wäre eine Zweidrittelmehrheit sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat erforderlich, welche die Ampelkoalition und die Union potenziell aufbringen könnten.
3. Einführung einer Bezahlkarte für Asylsuchende
Viel und lange wurde über sie diskutiert – nun soll sie kommen: Die Bezahlkarte für Asylsuchende. Bisher bekamen diese ihre staatliche Unterstützung zur Deckung ihres täglichen Bedarfs als Bargeld. Damit soll nun Schluss sein. Ab Sommer soll mindestens ein Teil dieser Leistungen als Guthaben auf eine Bezahlkarte überwiesen werden. Diese können bundesweit eingesetzt werden, den Ländern ist es jedoch möglich, sie regional oder auf Branchen einzuschränken. Überweisungen sind damit nicht möglich.
Mit diesen Karten soll verhindert werden, dass Schutzsuchende das Geld aus staatlicher Unterstützung an Angehörige in ihren Heimatländern überweisen.
„Mit einer Bezahlkarte werden Bargeldauszahlungen an Asylbewerberinnen und -bewerber weitgehend entbehrlich“, sagte Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD). Das Argument vieler Kritiker am bisherigen Verfahren war auch, dass viele Schutzsuchende vor allem wegen des Bargeldes nach Deutschland kamen.
Aktueller Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz, Boris Rhein (CDU), erklärte: „Mit der Einführung der Bezahlkarte senken wir den Verwaltungsaufwand bei den Kommunen, unterbinden die Möglichkeit, Geld aus staatlicher Unterstützung in die Herkunftsländer zu überweisen, und bekämpfen dadurch die menschenverachtende Schlepperkriminalität“.
Expertinnen und Experten bezweifeln allerdings, dass weniger Asylsuchende wegen der Bezahlkarte hierherkommen werden: „Weil es ganz andere Faktoren gibt, die Menschen bewegen, ihre Herkunftsregion zu verlassen: Sie suchen Schutz, sie brauchen einen Arbeitsplatz und sie gehen dorthin, wo sie vielleicht schon Freunde oder Angehörige haben“, sagte Hans Vorländer vom Sachverständigenrat für Integration und Migration in den Tagesthemen.
Deutschlands Standhaftigkeit gegen Korruption: Ein Hoffnungsschimmer für die Demokratie
Deutschland zählt weiterhin zu den Top-Nationen im Kampf gegen Korruption, wie der aktuelle „Korruptionswahrnehmungsindex 2023“ von Transparency International belegt. Dieser Index, der weltweit als maßgeblicher Indikator für die Integrität des öffentlichen Sektors gilt, bewertet 180 Länder und Territorien anhand der Einschätzungen von Experten und Führungskräften zur Korruption im Bereich Politik und Verwaltung. Deutschland sichert sich mit 78 Punkten den 9. Platz, was seine Position unter den zehn Staaten mit der geringsten Korruption weltweit festigt, auch wenn es gegenüber dem Vorjahr einen Punkt verloren hat und nun denselben Score wie vor einem Jahrzehnt erreicht.
Die Stärke Deutschlands im internationalen Vergleich beruht auf seiner gefestigten Demokratie und einem funktionierenden Rechtsstaat, der konsequent gegen Korruption vorgeht, auch auf höchster Ebene. Den Spitzenplatz im Index belegt Dänemark mit 90 Punkten, während am anderen Ende der Skala Länder wie der Südsudan, Syrien, Venezuela und Somalia stehen, die von Korruption und teilweise gewaltsamen Konflikten geprägt sind.
Über zwei Drittel der bewerteten Staaten erzielen weniger als 50 von 100 möglichen Punkten, was die weit verbreiteten Herausforderungen im globalen Kampf gegen Korruption unterstreicht. Insbesondere in Ländern, in denen staatliche Institutionen schwach sind und die von Konflikten heimgesucht werden, ist Korruption besonders ausgeprägt. Transparency Deutschland weist darauf hin, dass Korruption nicht nur eine Gefahr für die Demokratie darstellt, sondern auch autoritären Regimen als Basis dient. Als Beispiel wird Ungarn genannt, das unter Viktor Orbáns Führung im Index stark abgefallen ist.
Obwohl Deutschland vergleichsweise gut abschneidet, betont Transparency die Notwendigkeit, rechtliche Schlupflöcher zu schließen, um effektiver gegen Korruption vorgehen zu können. Die Umsetzung von Maßnahmen zur Bekämpfung der Abgeordnetenbestechung, die im Koalitionsvertrag vereinbart wurden, steht noch aus. Transparency fordert die Ampel-Koalition auf, die geplanten Maßnahmen im Jahr 2024 umzusetzen, um Deutschlands Position im Kampf gegen Korruption weiter zu stärken.
Dass Deutschland sich weiterhin unter den führenden Ländern im Kampf gegen Korruption behauptet – gerade in Zeiten, in denen viele unsere Demokratie in Gefahr sehen, ist unsere “Good News der Woche”. Dies unterstreicht nicht nur die Effektivität der bestehenden Maßnahmen, sondern zeigt auch die anhaltende Notwendigkeit auf, die Demokratie durch Transparenz, Rechenschaftspflicht und rechtliche Stärkung zu schützen.
Herzlichst aus Hamburg,
Elisabeth