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Unter «Beförderungserschleichung» versteht man das unberechtigte Nutzen eines öffentlichen Verkehrsmittels. Es handelt sich um eine Straftat. (Symbolbild)
Unter «Beförderungserschleichung» versteht man das unberechtigte Nutzen eines öffentlichen Verkehrsmittels. Es handelt sich um eine Straftat. (Symbolbild) Foto: Lukas Schulze/dpa

Union und SPD uneins bei Straftat Schwarzfahren

In der ersten Etappe der Verhandlungen über einen Koalitionsvertrag gab es Kontroversen zu Migration und innerer Sicherheit. Umstritten ist auch der Umgang mit der «Beförderungserschleichung».

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