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„Oben ohne“- Protest in einer Kirche. Wie weit darf ziviler Ungehorsam gehen?

Junge Klimaaktivst:innen, die sich in Berlin oder Hamburg mitten im Berufsverkehr auf die Straße kleben und für Verkehrschaos sorgen. Protestscamps vor Öffentlichen Gebäuden. Nicht zuletzt durch die Aktionen der Klimaaktivist:innen ist die Frage neu entbrannt, wie weit ziviler Ungehorsam gehen darf. Ab wann wird Protestverhalten strafrechtlich relevant? Mit dieser Frage sind nicht nur Gerichte in Deutschland immer wieder beschäftigt.

Von Lisa Wiese

Ziviler Ungehorsam (Öffnet in neuem Fenster) ist keine Erfindung der Neuzeit, sondern ein Werkzeug, dessen Ursprung bis in die Antike reicht. Das Widerstandsrecht ist ein Mittel, das sich in gewaltfreier Form, in einem symbolischen Verstoß gegen geltende staatliche Gesetze und Verordnungen äußert und damit auf die öffentliche Meinungsbildung abzielt. Das Ziel von zivilem Ungehorsam ist die Durchsetzung von bürgerlichen Rechten und Teilhabe am politischen Meinungsbildungsprozess. Als essentiell wird die Gewaltfreiheit betont, ohne die ein Widerstand nicht gerechtfertigt ist. Radikale Teile der afro-amerikanischen Bürgerrechtsbewegung Black-Panther beispielsweise verletzten dieses Prinzip durch gewaltsame Ausschreitungen. Übliche Aktionsformen, mit denen sich der zivile Ungehorsam „Gehör“ verschafft sind Blockaden, nicht gewerkschaftlich organisierte Streiks, Protest-Camps, Menschen anketten oder festkleben oder auch Kirchenasyl. Die Bereitschaft, für diese Taten unter Umständen auch Nachteile und Strafen hinzunehmen, ist dabei ein systemimmanentes Merkmal. Damit wird seitens der Aktivist:innen auch Respekt vor den Gesetzen und rechtlichen Rahmenbedingungen des Gemeinwesens signalisiert.

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