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Ein Telegram-Kanal als kriminelle Vereinigung: Das Landgericht München I hat ein bemerkenswertes Urteil gesprochen. (Archivbild)
Ein Telegram-Kanal als kriminelle Vereinigung: Das Landgericht München I hat ein bemerkenswertes Urteil gesprochen. (Archivbild) Foto: Frank Leonhardt/dpa

Kriminelle Vereinigung per Telegram: Reichsbürger verurteilt

In einem bemerkenswerten Urteil wertet das Landgericht München I den Betrieb eines Telegram-Kanals als Betätigung in einer kriminellen Vereinigung: weil Zweck die Begehung von Straftaten gewesen sei.

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