Kommission gibt Empfehlung zu Strafbarkeit von Abtreibungen

Sollen Schwangerschaftsabbrüche künftig nicht mehr unter Strafe stehen? Mit dieser schwierigen Frage haben sich Experten monatelang auseinandergesetzt. Nun wollen sie ihre Ergebnisse vorstellen.

Eine Abtreibung ist nach Paragraf 218 grundsätzlich strafbar, es sei denn, sie findet innerhalb der ersten zwölf Wochen statt und die Frau hat sich zuvor beraten lassen.
Eine Abtreibung ist nach Paragraf 218 grundsätzlich strafbar, es sei denn, sie findet innerhalb der ersten zwölf Wochen statt und die Frau hat sich zuvor beraten lassen. Foto: Bernd Weißbrod/dpa

Sollen Schwangerschaftsabbrüche künftig nicht mehr unter Strafe stehen? Mit dieser schwierigen Frage haben sich Experten monatelang auseinandergesetzt. Nun wollen sie ihre Ergebnisse vorstellen.

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