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20.1. · EU-Gericht erkennt Gewalt gegen Frauen als Fluchtgrund an

EU-Gericht erkennt Gewalt gegen Frauen als Fluchtgrund an

Diese Entscheidung dürfte vielen Frauen das Leben retten, sehr vielen Frauen! Der Europäische Gerichtshof (EUGH) hat Anfang der Woche in einem Urteil Gewalt gegen Frauen aufgrund ihres Geschlechts als eine Form der Verfolgung anerkannt. Auch können Frauen als „soziale Gruppe“ im EU-Recht gelten – beides stärkt den Flüchtlingsschutz von Frauen erheblich. Künftig könnten Frauen als Flüchtlinge anerkannt werden, „wenn sie in ihrem Herkunftsland aufgrund ihres Geschlechts physischer oder psychischer Gewalt einschließlich sexueller Gewalt und häuslicher Gewalt, ausgesetzt sind“, formulierten die Richter in Luxemburg.

Vor dem EuGH ging es um den Fall einer geschiedenen Kurdin aus der Türkei. Sie hatte erklärt, von ihrer Familie zwangsverheiratet und von ihrem Ehemann geschlagen und bedroht worden zu sein. Da sie im Falle einer Rückkehr in die Türkei um ihr Leben fürchtete (Femizid) stellte die Frau einen Antrag auf internationalen Schutz in Bulgarien. Das zuständige bulgarische Gericht bat daraufhin den EuGH um Klärung, wie es das geltende EU-Recht für internationalen Schutz in diesem Fall auslegen soll.

Die Richter stellten nun klar, dass der Flüchtlingsschutz im Einklang mit der sogenannten Istanbul-Konvention zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen ausgelegt werden muss, der die EU im Sommer 2023 beigetreten war. Diese Konvention erkennt Gewalt gegen Frauen aufgrund ihres Geschlechts als eine Form der Verfolgung an. Außerdem weist das Gericht darauf hin, dass Frauen insgesamt als eine soziale Gruppe im Sinne der Richtlinie zum Flüchtlingsschutz angesehen werden können.

Das ist ein sehr wichtiger Punkt. Denn in der EU werden Menschen als Flüchtlinge anerkannt in Fällen der Verfolgung aufgrund von Rasse, Religion, Nationalität, politischen Überzeugung oder ZUGEHÖRIGKEIT ZU EINER BESTIMMTEN GRUPPE. So regelt es die Richtlinie 2011/951.

Selbst wenn sie nicht als Flüchtling anerkannt werden, können Frauen in der EU subsidiären (also behelfsmäßig und unterstützend) Schutz erhalten, wenn ihnen in ihrem Heimatland Gewalt oder Tod droht. Und das war nach Auffassung der Richter bei der zwangsverheirateten, misshandelten, geschiedenen und aus der Türkei geflohenen Kurdin der Fall.