Deshalb ist es so schwer die russischen Kriegsverbrechen zu verfolgen

Von Lisa Wiese Gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin liegt ein Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs vor. Ebenso gegen die russische […]

Von Lisa Wiese

Gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin liegt ein Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs vor. Ebenso gegen die russische Kommissarin für Kinderrechte, Maria Aleksejewna Lwowa-Belowa. Mit einer baldigen Verhaftung ist dennoch nicht zu rechnen. Eine Völkerrechtlerin erklärt die Herausforderungen bei der strafrechtlichen Verfolgung von Kriegsverbrechen.

Noch bevor es offiziell war, kursierten in der New York Times (Öffnet in neuem Fenster) Gerüchte, dass der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) Haftbefehle gegen zwei russische Offizielle erlassen wolle und eine Anklage wegen Kriegsverbrechen in der Ukraine vorbereite. Am 17. März 2023 bestätigte der IStGH dann diese Mutmaßungen in einer Pressemitteilung (Öffnet in neuem Fenster) und erklärte, dass auf Grundlage von gesicherten Beweisen durch unabhängige Ermittlungen begründeter Verdacht besteht, dass Putin und Lwowa-Belowa für Kriegsverbrechen verantwortlich sind.

Bisher haben sich 120 Staaten der Gerichtsbarkeit des IStGH unterworfen (darunter auch Deutschland). Alle diese Staaten sind deshalb verpflichtet, Putin und Lwowa-Belowa auszuliefern, wenn sie sich innerhalb der eigenen Landesgrenzen aufhalten. Auch nicht Vertragsstaaten wie China könnten Putin und Lwowa-Belowa nun rechtmäßig festnehmen und ausliefern bzw. an den IStGH nach Den Haag überstellen.

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