Datensammeln zur Terrorabwehr? Karlsruhe urteilt

Im Kampf gegen Terror und organisierte Kriminalität hat das Bundeskriminalamt weitreichende Möglichkeiten. Zu weitreichend? Das hat sich das Bundesverfassungsgericht angeschaut.

Der Erste Senat in Karlsruhe hat die Befugnisse der Sicherheitsbehörden im Kampf gegen Terror unter die Lupe genommen. (Archivbild)
Der Erste Senat in Karlsruhe hat die Befugnisse der Sicherheitsbehörden im Kampf gegen Terror unter die Lupe genommen. (Archivbild) Foto: Uli Deck/dpa

Im Kampf gegen Terror und organisierte Kriminalität hat das Bundeskriminalamt weitreichende Möglichkeiten. Zu weitreichend? Das hat sich das Bundesverfassungsgericht angeschaut.

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