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Sexuelle Handlungen sollten nach Vorstellungen von Bundesjustizministerin Hubig nur bei ausdrücklicher Zustimmung als einvernehmlich gelten - nach dem Prinzip «Nur Ja heißt Ja».
Sexuelle Handlungen sollten nach Vorstellungen von Bundesjustizministerin Hubig nur bei ausdrücklicher Zustimmung als einvernehmlich gelten - nach dem Prinzip «Nur Ja heißt Ja». Foto: Jens Kalaene/dpa

Hubig will Verjährungsfrist von Vergewaltigung verlängern

Die Bundesjustizministerin fordert, die Verjährungsfrist bei Vergewaltigung von 5 auf 20 Jahre zu verlängern. Was die SPD-Politikerin noch beim Sexualstrafrecht ändern will – und was die Union sagt.

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