Ellis Saturday-Morning Report Vol. 30
Guten Morgen, liebe News-Crew!
Diese Woche war wieder von intensiver und atemloser Arbeit geprägt.
In Zeiten wie diesen sehe ich es als meine Pflicht, euch mit den Informationen und Perspektiven zu versorgen, die euch tatsächlich weiterbringen.
Ich weiß, es sind herausfordernde Tage. Besonders auf Social Media wird man von manchen Accounts teilweise von einer Flut aus Teilinformationen und reißerischen Überschriften überwältigt. Da taucht eine schrille Schlagzeile auf, dort ein belangloses Blah. Gerade bei diesen hochsensiblen und emotionalen Themen brauchen wir nicht noch mehr Aufregung. Vor allem, weil dann häufig eine adäquaten Einordnung oder fundierte Hintergrundinformationen fehlen. Das dient nicht unserem allgemeinen Informationsbedarf, sondern nur den schnellen Klicks der Accounts.
Ich finde das nicht nur unfair – weil es zusätzliche Verunsicherung stiftet (und wer braucht das schon in diesen Zeiten?) –, sondern auch ärgerlich: Denn wenn wir ständig diesem Grundrauschen an Breaking News und Schlagzeilen ausgesetzt sind, führt das bei uns zu einer Nachrichtenmüdigkeit und dem Impuls, sich lieber ganz abzuwenden und abzuschalten.
Und das ist etwas, das wir uns gerade jetzt nicht leisten können. Wir müssen auf dem Laufenden bleiben.
Ein Tipp von mir: Nutzt das Wochenende vielleicht als Chance, euren Social-Media-Feed zu bereinigen. Damit meine ich keineswegs, allen Nachrichtenkanälen den Rücken zu kehren – sondern nur denen, die euch nicht dienlich sind und gut tun. ?
Ein passendes Stichwort. Schauen wir uns die Nachrichtenwelt genauer an. Hier sind, in wohlüberlegter Dosierung, meine drei wichtigsten Nachrichtenthemen der Woche und natürlich eine „Good News“. Also,Kaffee in die Hand. Und auf geht’s.
Der ESMR zum Hören:
Das war diese Woche wichtig:
1. Diskussionen und Demos – Die Woche nach den Correctiv-Recherchen
Letzte Woche enthüllte der Recherche-Verbund Correctiv die inhumanen Deportationspläne für Menschen mit Migrationshintergrund. Diese Pläne wurden auf einem geheimen Treffen im November, unter anderem von Rechtsextremisten sowie einzelner Vertretern der AfD besprochen.
Seither wird intensiv diskutiert.
Zum Beispiel über die Abwehrmöglichkeiten einer Demokratie gegen Angriffe auf ihre freiheitlich demokratische Grundordnung. Denn eine Demokratie darf ihrer eigenen Abschaffung nicht tatenlos zusehen. Daher ist nach Artikel 21 des Grundgesetzes ein Verbot demokratiefeindlicher Parteien möglich. Ein Verfahren mit hohen Hürden, da ein Parteiverbot auch ein Eingriff in die demokratische Willensbildung ist – ein "zweischneidiges Schwert", wie das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) es nannte.
In der Vergangenheit verbot das BVerfG zweimal Parteien: die Sozialistische Reichspartei (SRP), Nachfolgerin der NSDAP, und die stalinistische Kommunistische Partei Deutschlands (KPD), beide in den 1950er Jahren.
Gegen die NPD wurden zwei Verbotsverfahren eingeleitet, die jedoch scheiterten. Das erste 2003 aus verfahrensrechtlichen Gründen, das zweite 2017, weil die Partei als zu unbedeutend angesehen wurde.
Für die AfD könnte dieses Argument wegen ihrer Umfragewerte von 20 Prozent bundesweit und über 30 Prozent in den drei Bundesländern (Sachsen, Thüringen, Brandenburg) , in denen dieses Jahr gewählt wird, nicht zutreffen.
Eine weitere Voraussetzung für ein Parteiverbot ist der Nachweis der inhaltlichen Verfassungsfeindlichkeit. Hierzu müsste man sich beispielsweise das Parteiprogramm genau anschauen. Staatsrechtler Prof. Markus Ogorek geht jedoch davon aus, dass in dem der AfD keine verfassungsfeindlichen Ziele verankert sind. Rassistische und rechtsextreme Aussagen einzelner AfD-Politiker reichen allein nicht aus.Es müsste bewiesen werden, dass die Partei „in ihrer Breite und Gesamtheit verfassungsfeindlich ist“, so Ogorek im DLF.
Neben der juristischen Frage, ob ein Parteiverbotsverfahren möglich ist, ist auch zu überlegen, ob es klug ist.
Wirtschaftsminister und Vizekanzler Habeck hält die Option offen, da er sieht, dass die AfD einen national-identitären Staat anstrebt. Aber er betont, dass die Grundlage für das Verfahren „absolut gerichtsfest“ sein muss, um keinen Schaden anzurichten. Auch Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) verwies darauf, dass das Scheitern eines solchen Verfahrens “ein PR-Sieg für die AfD” wäre.
„Wenn wir eine Partei verbieten, die uns nicht passt, die in Umfragen aber stabil vorne liegt, dann führt das zu einer noch größeren Solidarisierung mit ihr“, sagte auch der Ostbeauftragte der Bundesregierung, Carsten Schneider (SPD) in der SZ.
Doch es wird nicht nur auf allen Ebenen diskutiert, es wird auch demonstriert – und zwar in ganz Deutschland:
Zehntausende Menschen gingen gegen Rechtsextremismus auf die Straße, weitere Demonstrationen sind geplant.
Bundeskanzler Scholz schrieb auf X (ehemals Twitter): „Das macht Mut und zeigt: Wir Demokratinnen und Demokraten sind viele – viel mehr als diejenigen, die spalten wollen."
Die Enthüllungen haben viele wachgerüttelt – die schweigende Mehrheit steht auf.
“Die jüngsten Äußerungen aus rechten Netzwerken, die auch durch die Medienrecherchen nochmal bekannt geworden sind”, hätten viele Mitbürgerinnen und Mitbürger “stark verunsichert – insbesondere auch jene mit Migrationshintergrund”.
Das sagte nicht nur Regierungssprecher Steffen Hebestreit diese Woche, es ist auch das, was ihr mit mir auf Instagram geteilt habt.
Viele berichten von zunehmender Fremdenfeindlichkeit und haben sogar Fluchtpläne.
Den Artikel dazu verlinke ich euch hier.
Es muss uns klar sein: Rassismus ist keine Meinung. Wir, die „schweigende Mehrheit", müssen lauter werden. Nicht nur auf Social Media und bei Demonstrationen, sondern auch im Alltag: Wir müssen aufstehen, widersprechen und eingreifen.
Auf der Kölner Demo hielt ein junger Mann am Dienstag ein Plakat in der Hand, das mir seither nicht mehr aus dem Kopf geht:
“Jetzt können wir endlich herausfinden, was wir anstelle unserer Urgroßeltern getan hätten”.
2. Ab nach Ruanda – britisches Unterhaus stimmt Gesetzentwurf zu, illegale Migranten abzuschieben
Die Meuterei des rechten Parteiflügels war am Ende erfolglos – 320 der 349 Tories im britischen Unterhaus stimmten für den Gesetzentwurf von Premierminister Rishi Sunak. Gegen die Stimmen der Opposition (276) und trotz massiver Proteste von Menschenrechtsorganisationen hat die konservative Regierung damit durchgesetzt, dass Ruanda zu einem sicheren Drittstaat erklärt wird und illegale Migranten in das afrikanische Land abgeschoben werden können.
Britische Behörden können also künftig illegal ins Land gelangte Migranten OHNE Prüfung ihres Asylantrags und UNGEACHTET ihrer Herkunft BINNEN 28 TAGEN nach Ruanda abschieben. Sie sollen dann in dem ostafrikanischen Staat, dem Kritiker Menschenrechtsverletzungen vorwerfen, um Asyl bitten. Eine Rückkehr nach Großbritannien ist ihnen verboten. Diese juristisch wie politisch hoch umstrittene Praxis hatte der Oberste Gerichtshof in London zunächst mit dem Hinweis untersagt, Ruanda sei keineswegs als sicherer Drittstaat anzusehen, da eine Ausweisung von Migranten oder eine (für sie potentiell lebensbedrohliche) Rückführung in ihre Heimatländer nicht auszuschließen sei.
Diese juristische Hürde hat die britische Regierung dann mittels eines völkerrechtlich bindenden Vertrags mit Ruanda aus dem Weg geräumt: das ostafrikanische Land hat sich darin verpflichtet, eine unbestimmte Zahl von aus dem Vereinigten Königreich geschickten Migranten aufzunehmen und selbst dann im Land zu behalten, wenn diese in einem ruandischen Asylverfahren KEINEN Asylstatus bekommen. Im Gegenzug soll die ruandische Regierung umgerechnet bis zu 500 Millionen Euro Entwicklungshilfe aus Großbritannien erhalten.
Schon Sunaks Vor-Vorgänger in Downing Street #10 hatte versucht, Abschiebeflüge nach Ruanda zu organisieren. Boris Johnson hatte sich den „Ruanda-Weg“ ausgedacht, war aber im Frühjahr 2022 noch durch eine Verfügung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg an dieser Praxis gehindert worden. Danach entzündete sich bei den Tories ein parteiinterner Streit, ob und wie die Ruanda-Gesetzesvorlage noch „verschärft“ werden müsse. Gemäßigte Kräfte mahnten, die Missachtung internationalen Rechts wie der Europäischen Menschenrechtskonvention würde Großbritanniens Ansehen in der Welt schweren Schaden zufügen. Die Rebellen wollten ihren Premier dagegen zwingen, die Gesetzesvorlage so zu verschärfen, dass jedweder Einspruch internationaler Gerichte ausgeschlossen sei. Am Ende blieb es dann aber beim Entwurf des Premierministers, wohl auch um die Autorität Sunaks nicht weiter öffentlich zu beschädigen.
Nun wird der umstrittene Ruanda-Gesetzentwurf das Oberhaus des britischen Parlaments beschäftigen, wo die Tories allerdings keine eigene Mehrheit haben. Justin Welby, der im Oberhaus sitzende Erzbischof von Canterbury, hat bereits Widerstand angekündigt. Es sei „moralisch inakzeptabel und politisch unpraktikabel“, die ärmsten Länder mit der Krise allein zu lassen. Andere Abgeordnete bezweifelten öffentlich, illegale Migranten würden sich durch die Aussicht, in Ruanda zu landen, abschrecken lassen. Das House of Lords dürfte also zahlreiche Änderungsvorschläge machen – bevor der Gesetzentwurf zurück ins Unterhaus geht.
Migration ist auf der Insel ein bestimmendes Thema des bereits beginnenden Wahlkampfs geworden. Denn spätestens im Januar 2025 müssen die Briten ein neues Parlament wählen. In den Umfragen liegt die der deutschen SPD vergleichbare Labour-Partei deutlich vorn. Sunak und seine Tories wollen mit betont hartem Vorgehen gegen illegale Migration bei den Wählerinnen und Wählern punkten.
Kritiker halten das für reinen Populismus, da in Großbritannien deutlich weniger irreguläre Migranten ankämen als in der EU. So kamen 2022 weniger als 50.000 Menschen über den Ärmelkanal nach England. Auch das UN-Flüchtlingshilfswerk zeigte sich empört über die neue Asylpolitik der Sunak-Regierung: es gebe dadurch gar keine legalen Wege ins Königreich für Asylsuchende. Die Abschiebepraxis verstoße zudem gegen Verpflichtungen zum Schutz von Flüchtlingen.
3. Startschuss für das Rennen um das Weiße Haus: Vorwahlen in den USA beginnen
Diese Woche startete offiziell der US-Wahlkampf. Am Montag fanden in Iowa die ersten Vorwahlen der Republikaner statt.
Da das US-Wahlsystem komplex ist – insbesondere angesichts der Tatsache, dass die eigentlichen Präsidentschaftswahlen erst Anfang November stattfinden –, lohnt sich ein Blick auf die Details:
In den USA entscheiden die Wähler:innen in den einzelnen Bundesstaaten wer der Kandidat ihrer Partei wird, und ins Rennen um das Weiße Haus geht.
Es gibt zwei Methoden der Vorwahlen: Primaries und Caucuses.
Primaries sind geheime, direkte Wahlen, während Caucuses öffentliche Versammlungen in Schulen, Büchereien etc. sind, wo Kandidaten durch Gruppendiskussionen und sichtbare Unterstützung ausgewählt werden.
Die Kandidaten sammeln bei jeder Vorwahl Delegiertenstimmen, die dann bei den Parteitagen den offiziellen Präsidentschaftskandidaten der Partei nominieren.
Ein Kandidat, der eine bestimmte Anzahl an Stimmen erreicht (bei den Republikanern 1215, bei den Demokraten 1966), ist automatisch nominiert. Andernfalls kommt es beim Parteitag zu einer „contested convention“, einer Kampfabstimmung.
Der republikanische Parteitag findet im Juli in Milwaukee, der der Demokraten im August in Chicago statt.
Für die Demokraten tritt Amtsinhaber Joe Biden erneut an. Bei der Partei des amtierenden Präsidenten sind Vorwahlen meist eine Formalität. Biden sieht sich nur zwei weiteren Bewerbern gegenüber: der Autorin Marianne Williamson und dem demokratischen Politiker Dean Phillips.
Ja, wie sieht es denn bei den Republikanern aus?
Ihr habt es sicher mitbekommen: Donald Trump, der 45. Präsident möchte auch der 47. werden – und Joe Biden schlagen. Und ja: Aktuell sieht alles danach aus, als würde sich das Duell Donald Trump gegen Joe Biden wiederholen.
Wie erwartet gewann Trump die Vorwahlen am Montag in Iowa – und auch bei allen anderen landesweiten Umfragen liegt er mit breitem Abstand vor den anderen Kandidaten.
Ja, die gibt es – unter anderem tritt Floridas Gouverneur Ron DeSantis und die ehemalige UN-Botschafterin Nikki Haley gegen Trump an. Für die UN arbeitete Haley unter Trump, von dem sie sich mittlerweile distanziert hat.
Fun Fact:
Übrigens, es hat jahrelange Tradition, dass die Vorwahlen im kleinen Bundesstaat Iowa – mitten in den USA – beginnen. Diese Wahlen dort sind zahlenmäßig zwar gar nicht wichtig (die Republikaner konnten hier nur 40 Delegiertenstimmen gewinnen; das sind gerade einmal zwei Prozent der Gesamtzahl), allerdings galt sie immer als bedeutsam. Dadurch, dass sie den offiziellen Start für den Wahlkampf markierten, bekamen die Wahlen hier schon immer unglaublich viel mediale Aufmerksamkeit – und gaben den Kandidat:innen für die folgenden Vorwahlen in den anderen Bundesstaaten Schwung, wenn sie gewannen.
Allerdings regte sich in den vergangenen Jahren zunehmend Kritik: Iowa hat nur knapp 3 Millionen Einwohner. Der Bundesstaat gilt als überwiegend ländlich, weiß und religiös. Das entspricht so gar nicht der Demografie vom Rest des Landes. Deshalb haben die Demokraten dieses Jahr beispielsweise auch ihre Strategie geändert.
Die ersten demokratischen Vorwahlen beginnen am 3. Februar in South Carolina – um die Bedeutung von Staaten zu erhöhen, in denen es allgemein eine größere Vielfalt und Repräsentation der US-Bevölkerung gibt.
Nun blicken viele aber am kommenden Montag zunächst nach New Hampshire. Dort finden die zweiten Vorwahlen statt. Danach folgen noch weitere Bundesstaaten, wie Nevada, Michigan – oder South Carolina – der Heimatstaat von Nikki Haley; Trumps Konkurrentin war hier einst Gouverneurin.
Richtig spannend wird es dann am 5. März – der Höhepunkt der Vorwahlen. An diesem “Super Tuesday” finden in rund 15 Bundesstaaten Vorwahlen statt, darunter auch Texas und Kalifornien, wo es mit am meisten Delegiertenstimmen zu gewinnen gibt. Erfahrungsgemäß lichtet sich dann das Feld der Kandidaten, die überhaupt noch annähernd Chancen (und Geld für den teuren Wahlkampf) haben.
Wenn Trump an diesem Super Tuesday klar als Sieger hervorgeht, kann ihn eigentlich niemand mehr aufhalten – außer das Oberste Gericht (Supreme Court). Denn zu diesen 15 Bundesstaaten gehören auch Colorado und Maine. Die beiden Staaten hatten beschlossen Trump, wegen seiner Rolle bei der Kapitol-Erstürmung am 6. Januar 2021, von den Wahlzetteln zu streichen. Sie beriefen sich auf den 14. Zusatzartikel der US-Verfassung. Danach darf niemand ein öffentliches Amt ausüben, der sich nach dem Ablegen eines Amtseids an einem “Aufstand oder Aufruhr” gegen die Verfassung beteiligt.
Die Sache liegt nun beim Supreme Court, Anfang Februar findet dort eine erste Anhörung statt. Wann das Gericht seine Entscheidung verkündet, ist aktuell noch offen.
Der US-Wahlkampf bleibt also spannend – und ich bleibe für euch dran.
EU-Gericht erkennt Gewalt gegen Frauen als Fluchtgrund an
Diese Entscheidung dürfte vielen Frauen das Leben retten, sehr vielen Frauen! Der Europäische Gerichtshof (EUGH) hat Anfang der Woche in einem Urteil Gewalt gegen Frauen aufgrund ihres Geschlechts als eine Form der Verfolgung anerkannt. Auch können Frauen als „soziale Gruppe“ im EU-Recht gelten – beides stärkt den Flüchtlingsschutz von Frauen erheblich. Künftig könnten Frauen als Flüchtlinge anerkannt werden, „wenn sie in ihrem Herkunftsland aufgrund ihres Geschlechts physischer oder psychischer Gewalt einschließlich sexueller Gewalt und häuslicher Gewalt, ausgesetzt sind“, formulierten die Richter in Luxemburg.
Vor dem EuGH ging es um den Fall einer geschiedenen Kurdin aus der Türkei. Sie hatte erklärt, von ihrer Familie zwangsverheiratet und von ihrem Ehemann geschlagen und bedroht worden zu sein. Da sie im Falle einer Rückkehr in die Türkei um ihr Leben fürchtete (Femizid) stellte die Frau einen Antrag auf internationalen Schutz in Bulgarien. Das zuständige bulgarische Gericht bat daraufhin den EuGH um Klärung, wie es das geltende EU-Recht für internationalen Schutz in diesem Fall auslegen soll.
Die Richter stellten nun klar, dass der Flüchtlingsschutz im Einklang mit der sogenannten Istanbul-Konvention zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen ausgelegt werden muss, der die EU im Sommer 2023 beigetreten war. Diese Konvention erkennt Gewalt gegen Frauen aufgrund ihres Geschlechts als eine Form der Verfolgung an. Außerdem weist das Gericht darauf hin, dass Frauen insgesamt als eine soziale Gruppe im Sinne der Richtlinie zum Flüchtlingsschutz angesehen werden können.
Das ist ein sehr wichtiger Punkt. Denn in der EU werden Menschen als Flüchtlinge anerkannt in Fällen der Verfolgung aufgrund von Rasse, Religion, Nationalität, politischen Überzeugung oder ZUGEHÖRIGKEIT ZU EINER BESTIMMTEN GRUPPE. So regelt es die Richtlinie 2011/951.
Selbst wenn sie nicht als Flüchtling anerkannt werden, können Frauen in der EU subsidiären (also behelfsmäßig und unterstützend) Schutz erhalten, wenn ihnen in ihrem Heimatland Gewalt oder Tod droht. Und das war nach Auffassung der Richter bei der zwangsverheirateten, misshandelten, geschiedenen und aus der Türkei geflohenen Kurdin der Fall.
Mit diesen Good News verabschiede ich mich ins Wochenende – und vergesst nicht auch mal abzuschalten.
Herzlichst aus Hamburg,
Elisabeth








