Obi hat Orange im Logo - doch mit dem Wunsch, den Farbton schützen zu lassen, scheitert das Unternehmen nun. Wie der BGH seine Entscheidung begründet.
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Mit Werbeblockern können Nutzerinnen und Nutzer lästige Onlinewerbung auf Internetseiten unterdrücken. Aber wird dabei das Urheberrecht der Webseitenbetreiber verletzt? Das war nun Thema in Karlsruhe.








