Eine Frau bekommt wegen ihres ausländischen Namens keine Wohnungsbesichtigung. Nun muss der Makler 3.000 Euro Entschädigung zahlen, sagt das höchste deutsche Zivilgericht.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen