Der Bundestag wächst kontinuierlich. Schuld daran sind vor allem die Überhangmandate. Schon lange gibt es – parteiübergreifend – die Bestrebung, diese Entwicklung zu stoppen und die Zahl der Mitglieder im Bundestag zu deckeln.
von Sarah Kessler
Am 17. März wurde nun eine Wahlrechtsreform im Bundestag beschlossen, nach der der Bundestag nicht die Größe von 630 Mandatsträger:innen überschreiten darf. Doch der Protest ist groß: Linke und CDU/CSU haben bereits eine Klage vor dem Verfassungsgericht angekündigt.
Wie wurde bisher gewählt und was soll sich ändern?
Der Bundestag wird durch eine personalisierte Verhältniswahl zusammengesetzt. Dafür hat jede:r Wähler:in zwei Stimmen. Über die Erststimme werden die Kanditat:innen in einem Wahlkreis direkt gewählt. Die Abgeordnete mit den meisten Stimmen im Wahlkreis gewinnt das sogenannte Direktmandat und zieht ins Parlament. Darüber hinaus wählt man mit der Zweitstimme eine Partei. Das Ergebnis der Zweitstimmen legt fest, welche Partei wie viele Sitze im Parlament bekommt. Um einzuziehen, muss eine Partei mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen erhalten.
Wenn eine Partei mehr Direktmandate gewinnt, als ihr durch die Zweitstimme Sitze zustehen, ziehen die gewonnen Mandate bisher durch Überhangmandate zusätzlich in das Parlament. Damit die Überhangmandate jedoch nicht die Mehrheitsverhältnisse der Fraktionen verfälschen, gibt es Ausgleichsmandate – diese werden so auf die Sitze der Fraktionen verteilt, dass das Verhältnis trotz der Überhangmandate wieder dem Wahlergebnis der Zweitstimmen entspricht.
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