30 Jahre legale Liebe: Die Entkriminalisierung der Homosexualität
Vor 30 Jahren, am 11. Juni 1994, wurde der Paragraf 175, der homosexuelle Handlungen zwischen Männern unter Strafe stellte, nach Beschluss des Deutschen Bundestags gestrichen. Die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sagte damals: „Das ist heute ein historischer Tag. Denn endlich kommen wir heute dazu, den historisch belasteten §175 StGB abzuschaffen.”
Denn sexuelle Beziehungen zwischen zwei Männern waren in Deutschland lange Zeit nicht erlaubt. Seit der Kaiserzeit stellte § 175 im Strafgesetzbuch die gleichgeschlechtliche Liebe unter Strafe.
(Interessant dabei: Im Paragraf 175 wurden explizit sexuelle Handlungen zwischen Männern unter Strafe gestellt. Weibliche Homosexualität war juristisch eine Grauzone, wurde aber gesellschaftlich ebenfalls geächtet.)
Übrigens: In der DDR wurde Homosexualität unter Erwachsenen bereits im Jahr 1968 entkriminalisiert. Paragraf 175 wurde durch den Paragraf 151 ersetzt, der nur noch homosexuelle Handlungen von Erwachsenen mit Jugendlichen (also Minderjährigen) ahnte.
Nach der Wiedervereinigung Deutschlands existierten also unterschiedliche Rechtslagen: Im Osten war Homosexualität längst legal, im Westen noch nicht. 1990 saßen immer noch zehn Männer wegen §175 im Gefängnis.
Erst im Jahr 2017 wurde die Ehe für alle im Deutschen Bundestag beschlossen. Seitdem können auch gleichgeschlechtliche Ehen geschlossen werden, also auch zwischen zwei Männern oder zwei Frauen.
In einer Zeit, in der die Zahl der Anfeindungen und Übergriffe gegen queere Menschen wieder zunimmt, ist es wichtig, an solche wichtigen Meilensteine zu erinnern – sie sind deshalb unsere Good News der Woche.
Sie erinnern uns daran, wie weit wir gekommen sind, und wie wichtig es ist, weiterhin für eine gerechtere und inklusivere Gesellschaft zu kämpfen.