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Klimaschutz ist Menschenrecht 

Klimaschutz ist Menschenrecht 


(eko/dpa) Treffen sich 2000 Seniorinnen aus der Schweiz, eine ehemalige französische Bürgermeisterin und sechs portugiesische Jugendliche – nein, das ist nicht der Beginn eines Witzes, sondern die Überleitung zu unseren „Good News der Woche“.

Sie alle hatten vorm Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg darauf geklagt, dass fehlender Klimaschutz eine Gefahr für Menschenrechte sei.
Am Dienstag verkündete das Gericht in allen drei Klimaklagen die Urteile.

Während der EGMR die Klagen aus Frankreich und Portugal abwies (ich verlinke euch einen Artikel aus dem NEWSiversum , wenn ihr die Begründung nachzulesen möchtet), erhielt die Gruppe “KlimaSeniorinnen Schweiz” teilweise Recht. 

Der Verein mit mehr als 2000 Mitgliedern beanstandete in seiner Klage, dass die Schweizer Regierung nicht ausreichend gegen die Klimakrise vorgehe. Hiervon seien sie unmittelbar betroffen, denn häufigere Hitzewellen würden sich direkt auf ihre Gesundheit auswirken.

Die Richterinnen und Richter verurteilten die Schweiz, weil sie durch mangelnden Klimaschutz das Recht auf Familien- und Privatleben der Klägerinnen verletzt habe. Damit sprach der Gerichtshof erstmals ein Urteil in einer Klage, die für mehr Klimaschutz eintrat.

Zum ersten Mal wurde sehr weitgehend geurteilt. Die Menschenrechtskonvention gewähre eine Verpflichtung der Staaten, die Bevölkerung vor den schwerwiegenden nachteiligen Auswirkungen des Klimawandels auf Leben und Gesundheit zu schützen, so die Richter. 

Die Co-Präsidentin des Vereins, Anne Mahrer, bezeichnete die Entscheidung als Genugtuung: «Seit neun Jahren kämpfen wir mit Unterstützung von Greenpeace für Klimagerechtigkeit. Nachdem uns die Schweizer Gerichte nicht angehört haben, bestätigt nun der EGMR: Klimaschutz ist ein Menschenrecht.» Grünen-Bundestagsfraktionschefin Katharina Dröge sprach von einem historischen Erfolg.

Für Deutschland hat die Entscheidung Folgen, auch wenn ein Urteil des EGMR grundsätzlich nur das Land bindet, das verurteilt wurde. Denn die Menschenrechtskonvention, auf die sich der EGMR bezieht, ist für alle Länder des Europarats verpflichtend. Dazu zählen 46 europäische Staaten, neben den EU-Mitgliedern auch andere große Länder wie die Türkei oder Großbritannien. Dass der EGMR nun so deutlich eine Verpflichtung der Länder für Klimaschutz aus der Menschenrechtskonvention ableitet, ist ein starkes Zeichen und könnte Türen für weitere Klagen öffnen – sowohl vor dem EGMR als auch vor nationalen Gerichten.

Die Entscheidung, dass der Schutz vor den Auswirkungen des Klimawandels zu den europäischen Grundrechten gehört, ist unsere Good News der Woche.