Elterngeld für Großeltern: Schweden macht’s möglich
Diese Woche hat Schweden erneut seine fortschrittliche Familienpolitik unter Beweis gestellt: Seit Montag können Großeltern Elterngeld erhalten, wenn sie ihre Enkelkinder betreuen. Diese innovative Regelung ermöglicht es Eltern, einen Teil ihres Elterngeldes auf die Großeltern zu übertragen – bis zu 45 Tage für Elternpaare und bis zu 90 Tage für Alleinerziehende.
Die Maßnahme ist auf maximal drei Monate innerhalb des ersten Lebensjahres des Kindes begrenzt. Schweden, das bereits 1974 als erstes Land bezahlte Elternzeiten für Väter eingeführt hat, zeigt damit erneut seine Vorreiterrolle in der Familienpolitik. Das Elterngeld wird für insgesamt bis zu 480 Tage pro Kind gezahlt, und Eltern haben die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit bis zum achten Lebensjahr des Kindes zu reduzieren.
Eine Vertreterin der schwedischen Sozialversicherungsbehörde betonte, dass das neue Gesetz “mehr Möglichkeiten bieten” werde. Die Großeltern müssen, wie die Eltern, für das Elterngeld versichert sein und dürfen während des Bezugs keine Arbeit aufnehmen oder studieren.
Könnte dieses Modell auch in Deutschland Anklang finden? Daten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung und des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung zeigen, dass ein Drittel der Kinder unter zehn Jahren in Deutschland regelmäßig von ihren Großeltern betreut wird. Die Soziologin Jutta Allmendinger sieht im schwedischen Konzept eine große Chance, besonders für Alleinerziehende: „Es ist super, wenn die Großeltern des Kindes oder andere familiennahe Personen einsteigen können.“
Für uns sind das die Good News der Woche, weil sie zeigen, wie familienfreundliche Politik das Leben vieler Menschen verbessern kann. Schwedens neuer Ansatz bietet Familien mehr Flexibilität und unterstützt die wichtige Rolle der Großeltern in der Kinderbetreuung.