Ein historischer Fall beschäftgt seit April 2020 das Oberlandesgericht in Koblenz: Zwei syrische Geheimdienstagenten werden dort wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Deutschlandangeklagt; einer von ihnen wurde bereits verurteilt. Das Besondere: Weder die Täter noch die Opfer besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit, auch der Tatort liegt nicht in Deutschland. Ermöglicht wurde dies durch das sogenannte Weltrechtsprinzip.
Den syrischen ehemaligen Mitarbeitern des Geheimdienstes wird vorgeworfen, zwischen April 2011 und September 2012 mehr als 4.000 Menschen gefoltert und 58 Menschen getötet zu haben. Darüber hinaus sollen sie an den Opfern in der Haftanstalt Al-Khatib in Damaskus sexuelle Gewalt ausgeübt haben – das Verfahren trägt deshalb auch den Namen „Al-Khatib-Prozess“.
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