BKA-Gesetz muss nachgebessert werden

Beim Kampf gegen Terror und organisierte Kriminalität braucht die Polizei wirksame Mittel. Doch wie weit darf sie gehen? Karlsruhe macht Vorgaben und setzt eine Frist.

Der Erste Senat hat den Befugnissen der Sicherheitsbehörden neue Grenzen gesetzt.
Der Erste Senat hat den Befugnissen der Sicherheitsbehörden neue Grenzen gesetzt. Foto: Uli Deck/dpa

Beim Kampf gegen Terror und organisierte Kriminalität braucht die Polizei wirksame Mittel. Doch wie weit darf sie gehen? Karlsruhe macht Vorgaben und setzt eine Frist.

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