Ein Gastbeitrag von Lisa Wiese
Zum Start der Bundes-Notbremse sind beim Bundesverfassungsgericht zahlreiche Eilanträge und Verfassungsbeschwerden eingegangen. In Landkreisen, die drei Tage lang eine Sieben-Tage-Inzidenz von 100 Fällen je 100.000 Einwohner:innen überschritten haben, gelten seit dem 24. April unter anderem verschärfte Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen. Gerichtlich zu prüfen ist nun, ob durch die bundeseinheitliche Regelung eine Überlastung des Freiheitssystems vorliegt (Anm. Freiheitsrechte also zu sehr eingeschränkt werden) oder der Bund endlich nach langem Ringen in rechtmäßiger Weise seiner Pflicht zum Schutz der Bevölkerung nachkommt.
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